Bedrohungsmanagement
Das Bedrohungsmanagement soll schwere, zielgerichtete Gewalt verhindern, indem potentielle Täter frühzeitig erkannt und mögliche Taten durch geeignete Massnahmen präventiv verhindert werden.
Die Erfahrungen von polizeilichen Fachpersonen zeigen, dass es im Vorfeld von schweren zielgerichteten Gewalttaten immer Anzeichen gab bzw. dass der Täter oder die Täterin vorgängig bestimmte Merkmale aufwies und/oder Verhaltensweisen an den Tag legte. Ziel eines Bedrohungsmanagements ist es, diese Vorzeichen zu erkennen, die Eintrittswahrscheinlichkeit des drohenden Verhaltens einzuschätzen und gegebenenfalls zu entschärfen. Damit dieses Erkennen, Einschätzen und Entschärfen gelingt, ist eine systematische, überinstitutionelle und professionelle Zusammenarbeit notwendig. Nur so können die Informationen, die das Erkennen, Einschätzen und Entschärfen von Bedrohungen ermöglichen, zusammengetragen werden.
Folgende Gewalttaten sollen dadurch verhindert werden:
- Androhung von Gewalt und bedrohliches querulatorisches Verhalten
- Häusliche Gewalt
- Stalking
- Extremismus und Radikalisierung
Aktuell werden im Kanton Obwalden die Grundlagen für eine kantonale Fachstelle Bedrohungsmanagement und Gewaltprävention erarbeitet.