Das Bedrohungsmanagement soll schwere, zielgerichtete Gewalt verhindern, indem potentielle Täter frühzeitig erkannt und mögliche Taten durch geeignete Massnahmen präventiv verhindert werden.
Erfahrungen von polizeilichen Fachpersonen zeigen, dass schweren, zielgerichteten Gewalttaten häufig Vorzeichen vorausgehen: Täterinnen und Täter weisen bestimmte Merkmale auf oder zeigen auffälliges Verhalten. Ziel des Bedrohungsmanagements ist es, diese Signale frühzeitig zu erkennen, die Eintrittswahrscheinlichkeit einzuschätzen und nötigenfalls frühzeitig einzugreifen.
Damit dies gelingt, ist eine systematische, überinstitutionelle und professionelle Zusammenarbeit erforderlich. Nur so können die relevanten Informationen gebündelt werden, die für das Erkennen, Einschätzen und Entschärfen von Bedrohungen notwendig sind.
Androhung von Gewalt und bedrohliches querulatorisches Verhalten
Häusliche Gewalt
Stalking
Extremismus und Radikalisierung
Der Kanton Obwalden hat eine kantonale Fachstelle für Bedrohungsmanagement und Gewaltprävention eingerichtet, um diese Aufgaben professionell zu koordinieren. Die Totalrevision des Polizeigesetzes schafft zugleich die rechtlichen Grundlagen für das kantonale Bedrohungsmanagement.